Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.